MultiMadness LAN-Parties - Die Legende lebt
  • Einloggen
  • Anmelden
  • Bezahlen
  • Platz reservieren
  • Turnieranmeldung

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung "MultiMadness Maschen LAN Party" des Verein "Madness 4 ever e.V.":


    I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung "MultiMadness" gelten zwischen dem Verein "Madness 4 ever e.V." (im weiteren Verlauf Veranstalter genannt) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (im weiteren Verlauf Teilnehmer genannt) der MultiMadness Maschen LAN Party (im weiteren Verlauf Veranstaltung genannt) sowie den Besucherinnen und Besuchern (im weiteren Verlauf Besucher genannt).
    2. Die Veranstaltung der MultiMadness Maschen LAN Party dient dem in der Vereinssatzung verankerten Zweck. Das Erheben von Teilnahmegebühren dient der Kostendeckung. Überschüsse aus der Veranstaltung kommen dem Verein, der Vorbereitung und Ausführung weiterer, ähnlicher Veranstaltungen zugute.
    3. Teilnehmer sind Personen, die auf der Internetseite des Veranstalters http://www.multimadness.de registriert sind und mit dem Veranstalter einen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung abgeschlossen haben.
    4. Besucher sind Personen, die zu Besuchszwecken an der Veranstaltung teilnehmen.
    5. Die Veranstaltung "MultiMadness" ist eine geschlossene Veranstaltung.


    II. VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME AN DER VERANSTALTUNG

    1. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
    2. Jeder Teilnehmer oder Besucher muss am Veranstaltungseingang einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis vorlegen können und diesen nach Aufforderung des Veranstalters vorweisen. Können sich Teilnehmer oder Besucher nicht mit einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen, wird diesen Besuchern und Teilnehmern der Zugang zur Veranstaltung verwehrt werden.
    3. Die Teilnehmer haben die zur Teilnahme an der Veranstaltung nötigen, auf der Internetseite des Veranstalters verlangten personenbezogenen Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Von diesen Daten werden im Profil des Teilnehmers Nickname und Clan öffentlich auf der Internetseite des Veranstalters angezeigt. Eine Falschangabe von personenbezogenen Daten kann zur Löschung des Benutzerzugangs und zum Verweis von der Veranstaltung seitens des Veranstalters führen.


    III. VERTRAGSABSCHLUSS

    1. Der Teilnehmer gibt eine Ticketreservierung zur Teilnahme an der Veranstaltung ab, indem er nach erfolgreicher Registrierung auf der Internetseite des Veranstalters und nach erfolgreicher Anmeldung für die Veranstaltung die dort angegebene Teilnahmegebühr entweder über die angegebenen Zahlungsarten bezahlt, oder diese Gebühr an der Abendkasse bar entrichtet. Bei einer Überweisung auf das Konto des Veranstalters liegt eine wirksame Ticketreservierung erst mit Eingang der Teilnahmegebühr vor.
    2. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt dann zustande, wenn die Ticketreservierung des Teilnehmers zur Teilnahme vom Veranstalter angenommen wird. Der Veranstalter nimmt die Ticketreservierung an, indem er entweder auf seiner Internetseite den Status des Teilnehmers auf „bezahlt" setzt und ihm die Freigabe erteilt, einen Sitzplatz auf dem Online-Sitzplan eigenhändig zu reservieren,

    oder

    während der Veranstaltung nach Erhalt der Teilnahmegebühr an der Abendkasse auf seiner Intranetseite den Status des antragenden Teilnehmers auf „bezahlt" setzt und für ihn einen Sitzplatz auf dem Intranet-Sitzplan belegt.
    3. Teilnehmern ist es gestattet, für einen oder mehrere weitere Teilnehmer eine Ticketreservierung zur Teilnahme an der Veranstaltung abzugeben. Voraussetzungen hierfür sind eine erfolgreiche Registrierung des/der weiteren Teilnehmer/s auf der Internetseite des Veranstalters und eine erfolgreiche Anmeldung des/der weiteren Teilnehmer/s für die Veranstaltung. Darüber hinaus müssen bei der Ticketreservierung für weitere Teilnehmer dessen/deren personenbezogene Daten unmittelbar mit angegeben werden. Auch hier gilt, dass bei Überweisung auf das Konto des Veranstalters eine wirksame Ticketreservierung erst mit Eingang der Teilnahmegebühr vorliegt.
    4. Eine Sitzplatzzuweisung durch den Veranstalter erfolgt bei einer Online-Buchung nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, reservierte Sitzplätze von Teilnehmern aus organisatorischen Gründen zu verschieben.
    5. Der Besucher bekundet seinen Willen zur Teilnahme an der Veranstaltung, indem er den an der Abendkasse angegebenen Eintrittspreis für Besucher bar vorlegt.
    6. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher kommt dann zustande, wenn das Angebot des Besuchers zur Teilnahme vom Veranstalter angenommen wird. Dieser nimmt das abgegebene Angebot an, indem er den Eintrittspreis annimmt und dem Besucher Zutritt zu seiner Veranstaltung gewährt.
    7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Vertragsabschluss mit dem Teilnehmer oder dem Besucher, auch ohne Angabe von Gründen, nicht zuzustimmen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung wird somit Verwehrt.


    IV. RÜCKTRITT DER TEILNEHMER

    1. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vom Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Rückzahlungsanspruch der Teilnehmergebühren zurückzutreten.
    2. Eine Stornierung seitens des Teilnehmers ist nur bis genau zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Das bezahlte Eintrittsgeld wird dem Teilnehmer dann zurücküberwiesen, abzüglich einer Gebühr von 10% der Stornosumme, mindestens aber 5,-- EUR für Bearbeitung und Überweisungskosten. Bei einer Absage des Teilnehmers innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Veranstaltung ist eine Rückzahlung des Eintrittspreises ausgeschlossen. Dies gilt auch für Gruppenstornierungen. Der Veranstalter behält sich vor, in Ausnahmefällen von dieser Regelung abzuweichen.
    3. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer per E-Mail beim Veranstalter mit seinem Anliegen meldet. Für eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist die Angabe der Kontodaten oder der Paypal-Adresse des Teilnehmers in der E-Mail notwendig. Bei Paypal-Zahlungen werden die Paypal-Gebühren nicht erstattet.


    V. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

    1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag mit einem Teilnehmer zurückzutreten, wenn es nach Ermessen des Veranstalters einen berechtigten Grund hierfür gibt. Im Falle eines solchen Rücktritts erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
    2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im eigenen Ermessen und je nach Schwere des Verstoßes eines Teilnehmers oder Besuches gegen die AGB, diese von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein von der Veranstaltung ausgeschlossener Teilnehmer oder Besucher hat kein Recht auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises.
    3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmerzahlen abzusagen. Im Falle einer Veranstaltungsabsage werden allen Teilnehmern die bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
    4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn die Durchführung dieser auf Grund höherer Gewalt unmöglich wird. In diesem Falle werden die bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
    5. Gebühren, die im Zusammenhang mit der Bezahlung/ Rückerstattung von paypal anfallen, werden grundsätzlich nicht ersetzt.


    VI. LEISTUNGEN

    1. Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer während der gesamten Veranstaltungsdauer den von ihm bezahlten Sitzplatz oder die von ihm bezahlten Sitzplätze mit dazugehöriger Tischfläche zur Verfügung. Zu jedem Sitzplatz gehört auch ein Anschluss an das Stromnetz des Veranstalters in Form von Steckdosen an Mehrfachsteckern und an das Netzwerk in Form eines Ports am Reihenswitch.
    2. Während der Veranstaltung können die Teilnehmer die ausgewiesenen Schlafstätten und Sanitärbereiche nutzen.

    VII. VERANSTALTUNGSABLAUF

    1. Den Anweisungen der Veranstalter ist jederzeit Folge zu leisten.
    2. Teilnehmer und Besucher sind verpflichtet, sich während der gesamten Veranstaltung rechtstreu zu verhalten.
    3. Teilnehmern und Besuchern ist es untersagt, den Betrieb der Veranstaltung zu stören.
    4. Jeder Teilnehmer und Besucher ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Diebstahl an den durch die Teilnehmer und Besucher mitgeführten Gegenständen.
    5. Jeder Teilnehmer und Besucher haftet für von ihm verursachten Schäden. Sie verpflichten sich, dem Veranstalter solche Schäden unverzüglich zu melden.
    6. Die Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltung die Fluchtwege und Notausgänge nicht mit Gegenständen zu blockieren.
    7. Das Mitführen und/oder Konsumieren von Substanzen im Sinne des BtMG sowie allen sonstigen gesetzlich verbotenen Substanzen führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Benachrichtigung der Ermittlungsbehörden.
    8. Das Mitführen von Gegenständen im Sinne des WaffG in den Veranstaltungsräumen ist verboten. Das rechtswidrige Mitführen von Gegenständen im Sinne des WaffG führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Benachrichtigung der Ermittlungsbehörden.
    9. Der Konsum von Alkohol ist nur in Maßen gestattet. Übermäßig alkoholisierten Teilnehmern oder Besuchern wird nach Ermessen des Veranstalters der Zutritt zur Veranstaltung verweigert, bzw. sie werden von der Veranstaltung verwiesen.
    10. Die Teilnehmer verpflichten sich, nur in den ausgewiesenen Schlafräumen oder an ihrem Sitzplatz zu schlafen. Das Schlafen in den Fluchtwegen und Notausgängen ist verboten. Der Veranstalter übernimmt keine Übernachtungskosten.
    11. Die Nutzung von Musikanlagen oder anderen störenden Geräten ist den Teilnehmern nicht gestattet.
    12. Während der Nachtruhe (Samstag und Sonntag von 04:30 - 09:00 Uhr) der Veranstaltung ist die Lautstärke in der Halle auf einem Minimum zu halten. In den Schlafräumen herrscht Lärmverbot.
    13. Teilnehmern und Besuchern ist es nicht gestattet, während der Veranstaltung ohne Aufforderung den ausgeschilderten Orga-Bereich und die Bühne zu betreten.
    14. In allen Veranstaltungsräumen ist das Rauchen von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas untersagt.
    15. Offenes Feuer ist in allen Veranstaltungsräumen verboten.
    16. Das Mitführen von Tieren ist in allen Veranstaltungsräumen untersagt.


    VIII. STROMNETZ UND NETZWERK

    1. Das vom Veranstalter bereitgestellte Stromnetz darf nur für den dafür vorgesehenen Zweck benutzt werden.
    2. Jedem Teilnehmer ist gestattet, nur einen Computer sowie die nötige Peripherie, die zur Inbetriebnahme des Computers nötig ist, an das Stromnetz in den Teilnehmerreihen anzuschließen. Alle darüber hinaus gehenden Stromverbraucher dürfen nur mit Erlaubnis des Veranstalters an das Stromnetz angeschlossen werden.
    3. Das Anschließen von Küchengeräten (z.B. Pizzaöfen, Wasserkocher, Kühltruhen) in den Teilnehmerreihen ist nicht gestattet. Entsprechende Geräte dürfen nach einer Anmeldung beim Veranstalter an den zugewiesenen Orten angeschlossen werden.
    4. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, bis auf die Mehrfachstecker und die Switche in den Teilnehmerreihen, die bereitgestellte Strom- und Netzwerktechnik zu nutzen oder zu manipulieren.
    5. Der Veranstalter kann keine ununterbrochene Stromversorgung der Veranstaltung garantieren und übernimmt keine Haftung für durch Stromausfall entstandene Schäden.
    6. Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Computer selber verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für diese Datenbestände, da vollständige Kontrollen praktisch nicht durchführbar sind.
    7. Es ist verboten, illegale Software über das Netzwerk zu verbreiten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verbreitung solcher Software entstanden sind.
    8. Es ist verboten, rechtswidrig Software und sonstige Medien, an denen ein Urheberrecht Dritter besteht, von anderen Teilnehmern auf den eigenen Computer zu laden oder selbst anzubieten.
    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Nutzung bestimmter Unterhaltungssoftware oder ähnlicher Inhalte auf der Veranstaltung zu verbieten.
    10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb von Geräten zu untersagen, die nach Auffassung des Veranstalters eine Gefahr für das Stromnetz und/oder das Netzwerk des Veranstalters darstellen können.
    11. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betroffenen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.


    IX. NUTZUNG VON INTERNETDIENSTEN

    1. Der Veranstalter stellt freiwillig eine Internetdatenleitung zur Verfügung. Sie ist nicht Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer geschlossenen Vertrags. Ein Anspruch des Teilnehmers auf eine Nutzung der Internetdatenleitung besteht nicht.
    2. Es wird keine durchgängige Nutzbarkeit der Internetdatenleitung für die Teilnehmer garantiert. Der Veranstalter behält sich vor, die Internetdatenleitung während der Veranstaltung zu drosseln, einzuschränken oder nur bestimmten Personen zur Verfügung zu stellen.
    3. Die Nutzung von Internetdiensten {über Browser oder Drittsoftware} ist nur nach folgenden Vorgaben gestattet:
       a. Die Nutzung darf nur Zweckdienlich genutzt werden (z.B. für das Updaten von Spielen oder Betriebssystemen)
       b. Die Nutzung der Internetdatenleitung für illegale Downloads oder Uploads ist nicht gestattet.
       c. Es ist verboten, gegen das Gesetz verstoßende Medien zu streamen oder herunterzuladen.
    4. Der Veranstalter behält sich vor, in Form der DHCP Lease Table die IP-Adressen inkl. Hostnamen für den Nachweis bei Verstoß der oben genannten Regeln bis zum Ende der Veranstaltung zu speichern. Der Zugriff auf diese Daten ist streng vertraulich und nur der technischen Leitung zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, personen- oder computerbezogene Daten umgehend nach der Veranstaltung entsprechend des Datenschutzgesetzes zu vernichten.
    5. Der Internetzugriff wird durch eine Firewall verwaltet. Hackingversuche dieser führen zu einem Ausschluss von der Veranstaltung.


    X. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG

    1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der gesamten Veranstaltungsdauer in den Veranstaltungsräumen Foto- und Videoaufnahmen zu machen und die Aufnahmen zu veröffentlichen. Insoweit wird mit der Anmeldung ein entsprechendes Einverständnis erklärt.
    2. Der Teilnehmer hat aber das Recht, sich gegen die Veröffentlichung Foto- und Videoaufnahmen, auf denen er zu sehen ist auszusprechen. In diesem Falle sieht der Veranstalter von einer Veröffentlichung ab.


    XI. TURNIERE

    1. Der Veranstalter bietet freiwillig auf seiner Veranstaltung Turniere an. Sie werden nicht Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer geschlossenen Vertrags. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung eines Turniers besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Turniere abzusagen.
    2. Der Teilnehmer hat das Recht, an den angebotenen Turnieren auf der Veranstaltung teilzunehmen.
    3. Jeder Teilnehmer muss die zur Teilnahme am Turnier nötige Hard- und Software selbst vorhalten, es sei denn, der Veranstalter erklärt ausdrücklich, dass diese für das Turnier gestellt werden.
    4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich für eine Teilnahme an einem Turnier rechtzeitig für dieses anzumelden. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme nach Beginn des Turniers zum angekündigten Zeitpunkt ist nicht möglich.
    5. Den Turnieren liegen die Regeln des Veranstalters zu Grunde. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der gesamten Veranstaltung, auch nach Start des Turniers, die Turnierregeln aus triftigen Gründen zu ändern. Des Weiteren behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei einem Verstoß eines Teilnehmers gegen die Turnierregeln den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Turnier auszuschließen. Bei Regelverstoß und Ausschluss vom Turnier werden Gewinnansprüche ungültig.
    6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnierplatzierungen mit von Kooperationspartnern bereitgestellten Preisen zu prämieren.
    7. Ansprüche gegen den Veranstalter auf Grund von möglichen Sach- und Rechtsmängeln an den von den Kooperationspartnern für Turniere bereitgestellten Preisen sind ausgeschlossen. Eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den bereitstellenden Kooperationspartnern bleibt hiervon unberührt.
    8. Anspruch auf Aushändigung des Gewinns haben nur Teilnehmer, die während der Preisverleihung persönlich vor Ort sind. Teilnehmer, die den Gewinn nicht persönlich entgegennehmen können, haben die Möglichkeit, empfangsberechtigte Personen beim Veranstalter anzuzeigen. Sollte auch dies nicht der Fall sein, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf Ausschüttung des Preises.
    9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


    XII. ENDE DER VERANSTALTUNG

    1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, zum Ende der Veranstaltung seinen Sitzplatz ordentlich und aufgeräumt zu hinterlassen.
    2. Konfiszierte Gegenstände werden nur wieder herausgegeben, wenn der Teilnehmer rechtlich im Besitz der Sache sein darf.


    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes, erkennt der Teilnehmer diese Allgemeine Geschäftsbedingungen an.
    2. Sollte ein Artikel dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen ungültig werden, so werden die übrigen Artikel davon nicht betroffen.



    Stand: 22.01.2018

    Hier findet ihr unsere Bestimmungen zum Datenschutz